Terms & conditions

Präambel

Die Agentur ist u.A. spezialisiert auf die Personal- und Jobvermittlung in den Bereichen Mode, Werbung, Medienproduktion, Events, Messen und sonstige Veranstaltungen und die damit zusammenhängenden Personal-Vermittlungstätigkeiten für Auftraggeber aus den genannten Bereichen. Gegenstand dieses Vertrages ist die Fixierung der Rahmenbedingungen für die Vermittlung des Dienstleisters an den Kunden durch die Agentur.

Die Website ucm-management.com wird von der uCastMe GmbH (nachfolgend „uCastMe“ genannt), Heidestr. 46, 10557 Berlin betrieben, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Amin Guellil. Diese AGB können jederzeit unter ucm-management.com/agb abgerufen, ausgedruckt und/oder lokal gespeichert werden.

 

§ 1 Definitionen

Die Unternehmen und Personen, welche die Dienstleistungen der durch uCastMe vermittelten Personen für die Bereiche Werbung, Modenschauen, Messen oder sonstige Veranstaltungen in Anspruch nehmen möchten und zu diesem Zweck auf der uCastMe Plattform Projekte erstellen möchten, um die hierfür geeigneten Personen zu finden, werden nachfolgend als „Kunden“ bezeichnet.

Die Personen, die aufgrund der Vermittlung durch die Agentur für eine bestimmte Veranstaltung tätig werden, werden nachfolgend als „Dienstleister“ bezeichnet.

Alle natürlichen und juristischen Personen, die Gebrauch von der Plattform machen, werden nachfolgend als „Nutzer“ bezeichnet.

Die Website unter der Domain ucm-management.com und das dort angebotene Online-Tool zur Datenverwaltung und zum Austausch zwischen uCastMe, Kunden und Dienstleistern, wird nachfolgend als „Plattform“ bezeichnet.

 

§ 2 Geltungsbereich

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend auch “AGB” genannt) gelten für die Nutzung der unter ucm-management.com angebotenen und geführten Plattform für alle Nutzer gleichermaßen, unabhängig davon, ob es sich um Kunden oder Dienstleister handelt. Diese AGB gelten sowohl für kostenfreie als auch für kostenpflichtige Leistungen von uCastMe. Sowohl Kunden als auch Dienstleister bestätigen durch ihre Registrierung, dass sie die Plattform im Rahmen ihrer jeweiligen Erwerbstätigkeit nutzen. Sie sind aus diesem Grund Unternehmer im Sinne des § 14 BGB.

Durch die uCastMe GmbH erbrachte Leistungen erfolgen ausschließlich zu den hier vorliegenden AGB. Durch die Registrierung auf uCastMe gelten diese AGB als vereinbart, wenn nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wird. Abweichende oder gegensätzliche AGB werden nur dann anerkannt, wenn uCastMe ausdrücklich und in Schriftform Zustimmung gegeben hat.

uCastMe weist ausdrücklich darauf hin, dass die Verträge zwischen den Nutzern nur durch die Plattform vermittelt werden. uCastMe wird weder im Verhältnis zum Kunden noch im Verhältnis zum Dienstleister zu eigenen Leistungen, die über die Vermittlung und über die Bereitstellung dieses Angebotes hinausgehen, verpflichtet.

 

§ 3 Angebot für Kunden

Kunden haben die Möglichkeit auf ucm-management.com Dienstleister zu buchen. Darunter fällt u.a. die Buchung von Models, Hostessen und anderen Dienstleistern. Nach Erstellen einer Anfrage durch den Kunden werden alle für einen Einsatz in Frage kommenden Dienstleister automatisch kontaktiert. Diesen steht es frei, sich unter den vom Kunden spezifizierten Bedingungen (z.B. Zeit, Ort, Art des Einsatzes, Vergütung) verbindlich zur Verfügung zu stellen. Ein Anspruch auf Buchung besteht seitens des Dienstleisters nicht.

uCastMe bietet Kunden die Möglichkeit, nach Anlegen eines Profils über die Plattform sogenannte Projekte zu erstellen, um für die jeweiligen Bedürfnisse (Mode, Werbung, Medienproduktion, Events, Messen und sonstige Veranstaltungen) geeignete Personen zu finden. Nach Festlegung bestimmter Kriterien werden passende Kandidaten automatisch kontaktiert und über die Bedingungen der Zusammenarbeit (Zeit, Ort, Vergütung, zusätzliche Voraussetzungen etc.) informiert. Der Kunde erhält eine sich aktualisierende Übersicht aller verbindlich verfügbaren Kandidaten und kann seine Auswahl nun einschränken und ggf. zu Auswahlrunde(n) einladen. Alle Dienstleister, die sich verbindlich zur Verfügung gestellt haben, können zudem kontaktiert werden.

Der Kunde hat anschließend innerhalb von 24 Stunden ab Mitteilung der verfügbaren Dienstleister eine Vorauswahl zu treffen, um so ungeeignete Bewerber wieder freizustellen, soweit nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wird. Ist bis dahin keine Auswahl erfolgt, so wird die Anfrage storniert. Mit Bestätigung der Vorauswahl nimmt der Kunde das Angebot verbindlich an. Eine Buchung gilt als erfolgt, sobald der Kunde diese über die Buchungsplattform, per E-Mail, mündlich oder telefonisch vornimmt. Der Kunde erhält eine Buchungsbestätigung der Agentur per Online-Ausdruck, Fax oder E-Mail. Der Kunde ist verpflichtet, diese Buchungsbestätigung zum Zwecke der Erleichterung des Nachweises über das Zustandekommen der Buchung unverzüglich per Mail oder Fax unterschrieben an die Agentur zurückzuschicken. Weder die Übersendung der Buchungsbestätigung durch die Agentur noch die Rücksendung der von dem Kunden unterschriebenen Buchungsbestätigung berühren die Wirksamkeit der Buchung.

 

§ 4 Angebot für Dienstleister – Vermittlung von Engagements

uCastMe vertritt die Dienstleister gegenüber dem Kunden. Sie gibt Erklärungen gegenüber dem Kunden jeweils im Namen und im Auftrag des Dienstleisters ab. Der Dienstleister beauftragt die Agentur mit der räumlichen, zeitlich und inhaltlich unbegrenzten Vermittlung von Buchungen (Engagements) als Dienstleister. Dies geschieht hauptsächlich über die hier zur Verfügung gestellte Online-Plattform.

uCastMe bietet Dienstleistern die Möglichkeit, auf der Plattform Informationen einzustellen und diese nach Überprüfung durch die Agentur zur Ermittlung von passenden Jobangeboten zu verwenden. Einige Informationen müssen regelmäßig aktualisiert werden, um ihre Gültigkeit zu behalten. So gewährleistet uCastMe die Qualität der Datenbank. Der Zugriff auf die Daten ist für jeden einzelnen Kunden nur nach Bestätigung des Jobinteresses durch den Dienstleister möglich. Einige Daten dienen außerdem nur der Abrechnung und sind zu keiner Zeit von Dienstleistern oder Dritten einsehbar.

Der Dienstleister unterstützt die Agentur dabei im Rahmen seiner Möglichkeiten, d.h. er sorgt für seine bestmögliche Erreichbarkeit. Die Parteien gehen insbesondere von folgenden Buchungsmodalitäten und Einsatzbereitschaften des Dienstleisters bei dem Kunden aus:

  • Tagesbuchungen des Kunden: Umfang von 8 Stunden pro Tag, zzgl. Pause (idR. von 09:00 bis 18:00 Uhr).
  • Halbtagsbuchungen des Kunden: Umfang von 4 Stunden pro Tag.

Festbuchungen
Festbuchungen sind für beide Seiten verbindlich. uCastMe wird diese auf Wunsch des Kunden unverzüglich schriftlich bestätigen und die wesentlichen Buchungsdetails angeben.

Optionen
Hierbei handelt es sich um Reservierungen zu einem verbindlichen Termin. Sie verfallen, wenn nicht spätestens einen Arbeitstag (bis 18.00 Uhr) vor Tätigkeitsbeginn oder innerhalb von einem Arbeitstag nach Aufforderung durch uCastMe eine Festbuchung erfolgt. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Optionen werden nach Buchungseingang notiert. Handelt es sich nicht um eine erste Option, wird dem Kunden der Rang der Option mitgeteilt. Verfällt eine Option, rücken nachfolgende Optionen in der Rangfolge auf.

Castings
Castings für ortsansässige Dienstleister sind für den Kunden grundsätzlich kostenfrei. Bei jeder Buchungsanfrage gibt der Kunde an, ob evtl. Reise- und/oder Übernachtungskosten getragen werden. Die Agentur teilt dem Kunden auf Anfrage mit, welche der zum Casting eingeladenen Dienstleister ortsansässig sind. Lädt der Kunde wissentlich nicht ortsansässige Dienstleister zum Casting ein, so hat er die tatsächlich im Zusammenhang mit dem Casting anfallenden Reise- und Übernachtungskosten zu tragen.

Wetterbuchungen
Dieses sind Buchungen, welche unter der Bedingung einer bestimmten Wetterlage erfolgen. Soweit nicht anders vereinbart, handelt es sich hierbei um Schönwetterbuchungen. Sie sind nur am Aufenthaltsort des Dienstleisters möglich und müssen ausdrücklich als solche bezeichnet werden. Liegen die buchungsgegenständlichen Wetterbedingungen nicht vor oder ist die Wetterlage unklar, kann der Kunde die Buchung gegenüber uCastMe bis spätestens eine Stunde vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn absagen. Für diesen Fall beträgt das Ausfallhonorar 50 % des vereinbarten Dienstleisterhonorars.

 

§ 5 Provision der Plattform

uCastMe vermittelt generell an den Kunden provisionsbasiert. Der Kunde zahlt für die Vermittlung von Dienstleistern eine Provision i.H.v. 20 % des vereinbarten Honorars (Gesamtvergütung einschließlich Buy-Outs und Folge-Buy-Outs) oder des zu zahlenden Ausfallhonorars zzgl. Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe an uCastMe, sofern nicht eine abweichende Regelung in Schriftform getroffen wurde. Auch für Folge-Buy-Outs, welche nach Austritt der Dienstleister aus dem Vertretungsverhältnis durch uCastMe erfolgen, ist die Provision an uCastMe zu entrichten.

Tritt der Dienstleister ein Engagement aus einem von der Plattform mit seinem Einverständnis abgeschlossenen Vertrag nicht an oder verzichtet er auf ein abgeschlossenes Engagement, ist er verpflichtet, der Plattform den hieraus entstandenen Schaden, verschuldungsunabhängig jedoch die der Agentur nachweisbar entstandenen Kosten und Auslagen (Telefon-, Reise- und Druckkosten etc.) zu erstatten.

Übernimmt der Dienstleister laufende Vertragsverhandlungen der Plattform über ein Engagement oder einen sonstigen Vertrag oder überträgt diese einem Dritten unter gleichzeitigem Entzug des Vermittlungsauftrages der Plattform, um den Vertrag selbst abzuschließen oder anderweitig abschließen zu lassen, so bleibt der Anspruch der Plattform auf die Provision für diesen Vertragsabschluss bestehen, soweit die Tätigkeit der Agentur für den Vertragsabschluss zumindest mitursächlich war.

Die Provision ist jeweils mit Ende des jeweiligen Engagements, spätestens jedoch mit Fälligkeit des Vertragshonorars des Dienstleisters zur Zahlung fällig. Buchungen desselben Kunden (Folgebuchungen) stellen ein eigenständiges Engagement dar.

Eine Aufrechnung ist grundsätzlich ausgeschlossen, sofern es sich nicht um eine unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung handelt.

uCastme ist jederzeit, auch nach Auftragsannahme berechtigt, die vereinbarte Leistung bzw. Lieferung zu verweigern, wenn der Kunde in Zahlungsverzug gerät oder wenn Gefahr besteht, dass bei Erfüllung des Vertrages ein Verstoß gegen gesetzliche Vorschriften oder Grundsätze der öffentlichen Moral und Sittlichkeit bestehen könnte.

 

§ 6 Honorar für Dienstleister

Das Honorar des Dienstleisters setzt sich zusammen aus der mit dem Kunden vereinbarten Vergütung, dem Entgelt für Nutzungsrechte sowie anfallender Umsatzsteuer.

uCastMe geht bei einer Buchung und der Preisbemessung in Ermangelung anderweitiger Angaben des Kunden davon aus, dass es sich im Falle von Aufnahmen oder dem Vorführen von Bekleidung und/oder zur Mode gehörenden Accessoires wie z.B. Nachtwäsche, Schmuck, Strümpfe, Schuhe, Frisuren, Brillen etc., welche in Verbindung mit Mode gestaltet werden, handelt (Modetarif). Hierauf bezieht sich das angebotene oder vereinbarte Honorar.

Sollte der Auftrag stattdessen Miederwaren, Tagwäsche, Akt, Konsumgüterwerbung, Werbung mit Aufnahmen zum Modetarif und Werbefilme betreffen, ist auf das angebotene Honorar mangels einer anderweitigen Vereinbarung und unbeschadet weitergehender Rechte pauschal ein Zuschlag in Höhe von 100 % bei Akt und andernfalls je 50 % zu zahlen. Hiervon abweichende Vereinbarungen können im Einzelfall zwischen den Nutzern getroffen werden. Diese dürfen jedoch die branchenüblichen Honorare nicht unterschreiten. Im übrigen richtet sich die zu zahlende Vergütung nach dem Umfang der Nutzung.

Mangels einer anderweitigen Regelung gilt außerdem jede Buchung durch einen Kunden als Tagesbuchung. Handelt es sich tatsächlich um eine Halbtags- oder Stundenbuchung, so beträgt das Honorar im Falle von Dienstleistern, die am Arbeitsort ansässig sind, mindestens 50 % des Tageshonorars. Im Falle von nicht am Arbeitsort ansässigen Dienstleistern beträgt es 100 %.

Die erfolgte Leistung wird unmittelbar nach dem Job von beiden Parteien (Kunde und Dienstleister) per Knopfdruck in der Plattform bestätigt. Der Honoraranspruch entsteht mit Ausführung des Auftrags. Er ist einschließlich Ausfallhonorar, Reisetageersatz und Reisespesen spätestens bei Rechnungserhalt ohne Abzüge in Euro zur Zahlung fällig. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht enthalten und wird bei Rechnungslegung gesondert ausgewiesen.

 

§ 7 Rücktritt von der Buchung

Von einer Festbuchung kann seitens des Kunden jederzeit aus wichtigem Grund zurückgetreten werden. Als wichtiger Grund gelten insbesondere Fälle höherer Gewalt sowie Umstände, die eine Durchführung des Auftrags unzumutbar machen. Der Rücktritt ist gegenüber uCastMe und dem Dienstleister unverzüglich nach Kenntniserlangung der Gründe unter deren Darlegung zu erklären.

Ein Rücktritt aus anderen Gründen hat so viele Arbeitstage vor Arbeitsbeginn zu erfolgen, wie Arbeits- und Reisetage gebucht worden sind, mindestens jedoch 72 Stunden. Es gilt deutsche Zeitrechnung. Samstag und Sonntag sind keine Arbeitstage.

Der Rücktritt von Tages- und Stundenbuchungen kann bis zu 24 Stunden vor Arbeitsbeginn erklärt werden.

Erfolgt ein Rücktritt nicht rechtzeitig i.S.d. vorstehenden Regelungen oder ohne wichtigen Grund, ist das vereinbarte Honorar dennoch zu zahlen.

 

§ 8 Arbeitszeit

Bei einer Tagesbuchung beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden, bei einer Halbtagsbuchung 4 Stunden. Soweit nicht anders vereinbart, wird die Leistung des Dienstleisters in der Zeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr erbracht, im Falle einer Tagesbuchung mit einer Stunde Mittagspause.

Die Arbeitszeit beginnt mit dem Eintreffen des Dienstleisters am vereinbarten Arbeitsort beim Kunden. Vorbereitungen wie Aufbau, Make-up und Frisur zählen zur Arbeitszeit.

Überstunden werden mit 15 % des vereinbarten Tageshonorars pro angefangene Stunde vergütet. Eine Überschreitung der Arbeitszeit bis zu 30 Minuten wird in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.

Die gemeinsame An- und Abreise von Dienstleister und Kunde zwischen Hotel/Flughafen und Arbeitsort ist Arbeitszeit. An- und Abreise (zusammen) bis zu einer Stunde pro Tag werden in der Regel aus Kulanz nicht berechnet.

 

§ 9 Reisekosten

Der Kunde vergütet die An- und Abreise des Dienstleisters zum und vom Arbeitsort dann, wenn sie ganz oder teilweise während der üblichen Arbeitszeit des Dienstleisters (siehe dazu oben § 8) erfolgt. Die Reisetagevergütung beträgt bei Aufträgen – von bis zu 2 Arbeitstagen: 1/2 Tageshonorar, – ab 2 Arbeitstagen: keine Reisetagevergütung, es sei denn, die An- bzw. Abreise erstreckt sich über einen ganzen Arbeitstag.

Übernachtungs- und Verpflegungskosten werden bei am Arbeitsort ansässigen oder nicht angereisten Dienstleistern nicht berechnet. Angefallene Taxikosten werden bei Halbtags- und Stundenbuchungen vollständig, ansonsten nur ab Stadtgrenze berechnet. Bei gemeinsamen Reisen werden ab Flughafen/Bahnhof des abreisenden Dienstleisters die entstandenen Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten vom Kunden getragen. Die Erstattung erfolgt entweder pauschal nach den steuerlichen Richtsätzen pro Arbeitstag oder gegen Vorlage der Belege. Ist der Dienstleister für mehrere Kunden am Arbeitsort tätig, so sind die entstandenen Kosten den jeweiligen Arbeitstagen entsprechend aufzuteilen.

 

§ 10 Leistungsstörungen

Der Kunde ist verpflichtet, beim Auftreten von Leistungsstörungen und Problemen uCastMe umgehend unter Angabe aller zur Beurteilung und Problemlösung erforderlichen Informationen zu kontaktieren. Soweit möglich soll eine fotografische Dokumentation erfolgen. Für Hairstyling, Styling und Make-up ist der Dienstleister nicht verantwortlich. Bei vom Dienstleister zu vertretenden Leistungsstörungen, welche die Auftragsdurchführung unmöglich machen, entfällt der Anspruch auf Honorar und Reisekostenerstattung. Wird der Dienstleister dennoch zu Leistungserfüllung eingesetzt, so gilt dies als Verzicht des Kunden auf Ansprüche und Rechte aus Leistungsstörung.

Bei schuldhafter Verspätung des Dienstleisters (Verschlafen, verpasstes Flugzeug etc.) hat der Dienstleister entsprechend länger zu arbeiten. Ist dies aufgrund besonderer Umstände nicht oder nur teilweise möglich, so verliert der Dienstleister seinen anteiligen Tageshonoraranspruch auf der Grundlage des Überstundenhonorars.

Bei risikoreichen Jobs hat der Kunde eine entsprechende Versicherung für den Dienstleister abzuschließen. Ist uCastMe das einzugehende Risiko bei der Buchung nicht ausdrücklich mitgeteilt worden, ist der Dienstleister berechtigt, seine Leistung zu verweigern und erhält ein Ausfallhonorar in Höhe von 70 % des vereinbarten Gesamthonorars.

Weitergehende Ansprüche richten sich nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

§ 11 Pflichten der Nutzer

Die Nutzer sind verpflichtet, ihre persönlichen Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und unbefugten Dritten nicht zugänglich zu machen. Gegebenenfalls resultierende Schäden aus dem Verlust der Daten oder durch das Bekanntwerden der Daten haben die Nutzer alleine zu tragen. Ein Anspruch auf Registrierung besteht nicht.

Nebenabsprachen und Direktbuchungen unter Umgehung der Agentur sind unzulässig, wenn sich die Nutzer über die Plattform zwecks Kontaktaufnahme erstmalig begegnet sind. Ebenfalls unzulässig und unwirksam sind so genannte Nutzungs-Releases. Sollte uCastMe Kenntnis von der Umgehung dieser Vereinbarung erhalten, so können einzelne Nutzer von der Nutzung der Plattform ausgeschlossen werden. Ebenso können Nutzer ausgeschlossen werden, die sich im Verhältnis zu anderen Nutzern als vertragsbrüchig erwiesen haben, Dies gilt sowohl für Kunden als auch für Dienstleister.

Vereinbarungen mit Vertretern oder Repräsentanten oder sonstige Vereinbarungen mit den Nutzern, die rechtlich verbindliche Zusagen bzw. Abweichungen von den AGB beinhalten, bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uCastMe .

 

§ 12 Urheberrechte/Strafrecht

Der Dienstleister bestätigt bei Vertragsschluss, dass er über alle Rechte an den von ihm verwendeten Fotos verfügt. Dies betrifft insbesondere das Urheberrecht sowie alle anderen Leistungsschutzrechte, Kennzeichenrechte, Datenbankrechte sowie Rechte am eigenen Bild. Mit Registrierung überträgt der Nutzer uCastMe das Recht, von ihm bereitgestellte Inhalte kostenlos im Rahmen des Vermittlungsverhältnisses unentgeltlich zu nutzen und ggfs. unentgeltlich an Dritte zu übertragen, soweit uCastMe dies zum Zweck der Vertragserfüllung für erforderlich hält. Im Übrigen liegt das ausschließliche Leistungsschutzrecht aller bereitgehaltenen Inhalte, einschließlich der Kennzeichen, Namen, Marken und Datenbanken bei uCastMe.

Der Dienstleister ist darüber hinaus verpflichtet, keine Fotos zu verwenden, deren Inhalt oder deren Nutzung strafbar oder in sonstiger Weise gegen strafrechtliche Vorschriften verstoßen. Darunter fallen insbesondere Fotos, deren Inhalt beleidigend, volksverhetzend, pornografisch oder extremistisch ist.

Sollte der Dienstleister gegen eine der vorgenannten Verpflichtungen verstoßen, so behält uCastMe das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten. Der Nutzer stellt uCastMe von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner vorgenannten vertraglichen Verpflichtung beruhen. Er wird uCastMe jedweden Schaden ersetzen, der uCastMe durch eine etwaige schuldhafte Verletzung der vorstehenden Verpflichtungen entstanden ist.

 

§ 13 Nutzungsrechte

Sofern nicht anderweitige Vereinbarungen getroffen wurden, werden ausschließlich dem jeweiligen Kunden Rechte an den im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstandenen Bildern für den Zeitraum von einem Jahr zur Nutzung auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland und ausschließlich zu dem vereinbarten Verwendungszweck, für das vereinbarte Produkt und die vereinbarte Nutzungsform eingeräumt. Die Einräumung dieses Nutzungsrechtes ist nicht von dem jeweils vereinbarten Honorar umfasst. Die Jahresfrist beginnt mit der tatsächlichen Nutzung, spätestens jedoch 2 Monate nach Erstellung der Bilder.

Jede weitergehende Nutzung, insbesondere für Poster, Plakate, Internet, Verpackungen, Displays, Videos, sowie jede Nutzung des Dienstleisternamens bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Einwilligung durch uCastMe als Vertreterin des Dienstleisters bzw. des Dienstleisters selbst. Eine digitale Speicherung der Aufnahmen ist grundsätzlich von dem Nutzungsrecht nicht umfasst und nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einwilligung unter konkreter Angabe des Verwendungszwecks möglich.

Jede Einräumung von Nutzungsrechten steht unter der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des vereinbarten Entgelts hierfür. Jegliche Nutzung vor vollständiger Zahlung des vereinbarten Entgelts ist unzulässig.

Falls nicht schriftlich anders vereinbart, vergütet das jeweils zu vereinbarende Honorar nur die reine Arbeitszeit des Dienstleisters und die durch den Dienstleister während der Arbeitszeit vereinbarungsgemäß erbrachten Leistungen, nicht aber etwaige Nutzungsrechte unter anderem im Hinblick auf Darbietungen und sonstige Leistungen des Dienstleisters oder dessen Aufnahmen.

Zuzüglich zum Dienstleisterhonorar zahlt der Kunde ein Buyout für die Nutzungsrechte (falls angebracht) im jeweils schriftlich zu vereinbarenden Umfang. Die Berechnung des Buyouts erfolgt, soweit nicht schriftlich anders vereinbart, anhand der VELMA-Buy-Outliste in der jeweils gültigen Fassung.

Im Fall der Verlängerung der Einräumung von Nutzungsrechten erhöht sich, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, der für jedes Jahr des Verlängerungszeitraums zu leistende Buy-Out um jeweils weitere 10% des ursprünglichen Buy-Outs. Die Erhöhung ist pro Jahr des Verlängerungszeitraums zusätzlich zu dem ursprünglichen Buy-Out zu zahlen (staffelweise Erhöhung der Buy-Outs um jeweils 10% pro Jahr; Beispiel: für das erste Jahr des Verlängerungszeitraums ist der ursprüngliche Buy-Out zzgl. 10% desselben zu zahlen, für das zweite Jahr des Verlängerungszeitraums ist der ursprüngliche Buy-Out zzgl. 20% desselben zu zahlen etc.).

 

§ 14 Datenschutz

Soweit personenbezogene Daten im Rahmen der Vermittlung erhoben werden, geschieht dies ausschließlich zur Vermittlung der zwischen dem Kunden und dem Dienstleister zu schließenden Verträge. uCastMe erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur, soweit der Nutzer diese zur Verfügung stellt und diesbezüglich einwilligt oder eine Rechtsvorschrift die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung dieser Daten erlaubt. Die hier erhobenen Daten werden zum Zweck der Vermittlung an den Kunden weitergegeben. In der Datenschutzerklärung, zu finden unter ucm-management.com/datenschutz, kann der Nutzer sich genau über die Nutzung und Verarbeitung seiner Daten durch uCastMe informieren.

 

§ 15 Haftung

uCastMe haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie im Falle von Personenschäden uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, sowie bei uCastMe zu vertretender Unmöglichkeit und bei Verzug. Die Haftung ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen wir bei Vertragsschluss auf Grund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen mussten.

Außerdem haftet uCastMe für Schäden uneingeschränkt, für die zwingende gesetzliche Vorschriften eine Haftung vorsehen.

Für Verlust von Daten haftet uCastMe nur nach Maßgabe der vorstehenden Absätze und nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

Die Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch für unsere Erfüllungsgehilfen.

 

§ 16 Sonstige Bestimmungen

Auf das Vertragsverhältnis zwischen den Parteien (Kunde, uCastMe und Dienstleister) findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung. Erfüllungsort für alle Rechte und Verpflichtungen aus dem Vertrag einschließlich der Nutzungsrechte ist der Sitz der uCastMe GmbH. Vertragssprache ist ausschließlich deutsch.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht.

Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und Kunden ohne allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland ist Berlin.