Exklusivrecht

Auch wenn es immer wieder von Agenturen behauptet wird, gibt es in Deutschland kein Exklusivrecht. Es steht Models frei, durch mehr als eine Agentur vertreten zu werden. Wenn ein Model sich entscheidet über ein Model-Placement im Ausland zu arbeiten, muss es sich jedoch für eine Mutteragentur entscheiden, die diese Angelegenheit dann im besten Interesse regelt, das Model kann aber weiterhin durch alle bestehenden Agenturen vertreten werden.